TÜV Abnahme & Eintragung
Wir möchten hier noch einmal das Thema Eintragungen, bzw. TÜV-Abnahmen von PKW-Sonderrädern ansprechen.
ABE und Teilegutachten
Es gibt Abnahmen nach §19/3, §19/2 und §21.
Die Abnahme nach §19/3 ist notwendig wenn ein Teilegutachten vorhanden ist, teilweise aber auch bei einer ABE.
WICHTIG!
Räder mit einer ABE sind nicht immer Eintragungsfrei!
Je nach Rad-/Reifengröße wird dies über eine Auflage im Gutachten geregelt.
ECE-Genehmigung
Eine relativ neue Art der Genehmigungen im Räderbereich ist die ECE-Genehmigung, diese gilt Europaweit und ist immer eintragungsfrei, da es sich hier um seriennahe Räder, bzw. Serienradabmessungen handelt.
Nur mit Festigkeitsgutachten
§19/2 und §21 sind die sogenannten "Einzelabnahmen / Sondereintragung". Ein Festigkeitsgutachten sagt nichts darüber aus, welche Reifen moniert werden müssen oder ob das Rad auf das Fahrzeug passt und technisch möglich ist. Sie sollten vor dem Kauf beachten ob die Bremse passt und das Rad unter die Kotflügel passt. Teilweise haben wir Erfahrungswerte ob etwas am Fahrzeug verändert werden muss (Kotflügel aufweiten, Stoßfänger ausstellen, etc. pp.).
Kürzel - Dokumentenart | Begriffserklärung |
---|---|
TG = Teilegutachten | Eintragung nach §19/3 notwendig |
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis | Teilweise Eintragungsfrei oder Eintragung nach §19/3 notwendig. |
ECE = ECE Genehmigung | Ist immer Eintragungsfrei und gültig in der gesamten EU. |
FK = Festigkeitsgutachten | Prüfbericht der Dauerfestigkeit. Eintragung nach §19/2 bzw. §21 notwendig. |
iV = in Vorbereitung | Wir abreiten gerade daran die Dokumente für den TÜV vorzubereiten. |
iA = in Arbeit | Das Dokument ist bereaits beantragt und sollten kurzfristig verfügbar sein. |